Wohnungsgeberbestätigung,
digital beantragt.
Für die Anmeldung beim Bürgeramt benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz. Füllen Sie die Angaben aus, wir stellen Ihnen die Bestätigung aus und melden uns bei Ihnen.
Gut zu wissen
Die Wohnungsgeberbestätigung wird vom Wohnungsgeber ausgestellt. Ihre Angaben gehen direkt an unser Team, wir prüfen sie und stellen Ihnen die Bestätigung aus. Die Anmeldung beim Bürgeramt muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.